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Geschichte

Was ist ein ...

Niedrigenergiehaus, Energiesparhaus, Drei-Liter-Haus, Ultrahaus, Energieautarkes Haus, Passivhaus, Nullenergiehaus ?

Verbindliche Kennwerte zum Heizwärme- bzw. Heizenergie- oder auch Primärenergiebedarf werden diesen oder ähnlichen Begriffen oft nicht zugeordnet. Nur darüber sind aber Gebäude energetisch vergleichbar.

=> Vorlage des Energiebedarfsausweises des Gebäudes (ggf. Prüfung durch Sachverständigen/Energieberater)

Niedrigenergiehaus:
(Eigenheimzulagengesetz)
  • 25% unter zulässigem Jahres-Heizwärmebedarf nach Wärmeschutzverordnung`95
    (30 - 75 kWh/m2a , je nach A/V-Verhältnis) (heutiger Standard / Energiesparverordnung)
Niedrigenergiehaus:
(RAL - Gütezeichen)
  • 30% Unterschreitung des spezifischen auf die Hüllfläche bezogenen Transmissionswärmeverlustes HT nach EnEV (HT = 0,31-0,73 W/m2K je nach A/Ve)
  • Vermeidung von Wärmebrücken (keine Dämmschichtdurchdringung) mit Materialien mit λ > 0,22 W/mK oder Kompensation
  • Luftdichtheit n50 ≤ 1,0 h-1 ; Lüftung: Abluftanlagen od. Anlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Heizung: vorrangige Nutzung von Wärme aus KWK oder erneuerbaren Energien;
    - bei Gas: Brennwertkessel RAL - UZ. 61; bei Öl: RAL - UZ. 46
    - bei Elektrowärmepumpen: Arbeitszahl > 3,2 (Luft) / > 3,8 (Erdwärme)
  • Warmwasser: geringe Umwandlungs-, Bereitschafts-, Verteilungs- und Regelverluste
Niedrigenergiehaus:
(HEA-Definition)
  • 15% Unterschreitung des maximal zulässigen Primärenergiebedarfs nach EnEV
  • 30% Unterschreitung von HT nach EnEV
  • Wärmebrückenarme Konstruktionen
  • luftdichte Gebäudehülle
Energiesparhäuser
60 bzw. 40 (KfW)
  • Häuser mit sehr gutem baulichen Wärmeschutz in Verbindung mit effektiven Heizungs- und Lüftungsanlagen ggf. mit Wärmerückgewinnung
  • Nachweis d. Primärenergiebedarfs von 60 bzw. 40 kWh/m2a (EnEV) sowie HT 30% bzw. 45 % unter EnEV für KfW-Förderung nach KfW-CO2-Minderungsprogramm bzw. CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Ultra-Niedrig-
Energiehaus /
3-Liter Haus:
  • sehr guter baulicher Wärmeschutz (Heizenergiebedarf ca. 30 kWh/m2a)
  • Anordnung des Wärmeerzeugers (z.B. Kessel) im beheizten Bereich
  • Vermeidung von Wärmebrücken / keine übermäßig großen Fensterflächen
  • gute Luftdichtigkeit; Konzepte mit und ohne kontrollierter Wohnungslüftung (WRG)
Passivhaus:
  • Gebäude mit sehr geringem Heizwärmebedarf unter 15 kWh/m2a
  • extrem guter baulicher Wärmeschutz U < 0,15 W/m²K
  • Superverglasung (UF ≤ 0,75 W/m²K)
  • Vermeidung von Wärmebrücken / sehr gute Luftdichtheit n50 < 0,6 (m³/h)/m³
  • solare Brauchwassererwärmung (evtl. Wärmepumpe)
  • kontrollierte Lüftungsanlage mit Zuluft-Wärmetauscher-Systemen und WRG
  • spezielles Heizsystem überflüssig, nur Nachheizung der Zuluft bei Bedarf
  • energiesparende Geräte
Nullenergiehaus:
  • Orientierung, dass keine zusätzliche Energiemenge für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung und elektr. Hausgeräte in der Jahressumme notwendig ist
  • Photovoltaikanlage entsprechender Größe unbedingt erforderlich
  • Bedarfs- und Überschussausgleich an Elektroenergie im Jahresmittel
  • Einsatz von Saison-Wärmespeichern
Energieautarkes Haus:
  • Kein Anschluss an das öffentliche Energienetz, verbraucht keine fossilen Energien
  • Deckung extrem minimalen Energiebedarfs nur mit erneuerbaren Energiequellen
Quelle: Handbuch Energie/Bau 2004 (s. Links: IBEU Dresden)